EAS 313
Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79/1986). Gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode zur Ermittlung des angemessenen Verrechnungspreises bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken (Z 165 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze).
11. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Konzerngesellschaft, Verrechnungspreise, Verrechnungspreisgrundsätze |
Verweise: | OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79/1986 |