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Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften

BMF04 0101/62-IV/4/927.7.19921992Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964

Schlagworte:

Körperschaften öffentlichen Rechts, Ansässigkeitsbescheinigung, Doppelbesteuerung

Verweise:

BMF 17.06.2021, 2021-0.410.198, BMF-AV Nr. 81/2021
Art. 4 Abs. 1 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung), BGBl. III Nr. 32/2019

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt:

(1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind.

(2) Dementsprechend bestehen keine Bedenken, auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen Abkommensvorteile erforderlichen "Ansässigkeitsbescheinigungen" zu erteilen.

(3) Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt.

7. Juli 1992
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Anmerkungen:
veröffentlicht in AÖF Nr. 246/1992

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964

Schlagworte:

Körperschaften öffentlichen Rechts, Ansässigkeitsbescheinigung, Doppelbesteuerung

Verweise:

BMF 17.06.2021, 2021-0.410.198, BMF-AV Nr. 81/2021
Art. 4 Abs. 1 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung), BGBl. III Nr. 32/2019

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