EAS 103
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger nach seiner verstorbenen Gattin, die als Professorin an einem österreichischen Bundesgymnasium tätig war, eine Witwerrente, so unterliegt diese Pension gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich.
Der Umstand, dass der Pensionsempfänger niemals in österreichischen öffentlichen Diensten gestanden ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist.
16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 19 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Renten, Pension, Ruhegehälter, Witwerpension |