EAS 145
Eine von der Österreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft aufgelegte Peseten-Anleihe kann nicht als "Staatsanleihe" im Sinn von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien angesehen werden; auch dann nicht, wenn eine staatliche Rückzahlungsgarantie damit verbunden sein sollte. Denn die Eigenschaft einer Staatsanleihe im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung kann grundsätzlich nur den von Gebietskörperschaften eines Staates begebenen Anleihen zukommen.
3. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967 |
Schlagworte: | Anleihe, Staatsanleihen |