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Engagement deutscher und schweizerischer Künstler

BMF04 0101/101-IV/4/9215.10.19921992

EAS 177

 

Verpflichtet ein österreichisches Veranstaltungsunternehmen in der Schweiz und in Deutschland ansässige Künstler mittels Werkvertrages zur Mitwirkung an inländischen Theater- und Musikstücken, so unterliegen die hiefür gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der österreichische Besteuerungsanspruch wird durch die Bestimmungen der Artikel 17 DBA-Schweiz und 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland nicht eingeschränkt.

Eine andere Rechtslage ergäbe sich nach der derzeitigen Abkommensinterpretation im Verhältnis zu Deutschland, wenn die Künstler nicht direkt von dem österreichischen Veranstalter unter Vertrag genommen werden, sondern wenn dies durch eine deutsche Agentur geschieht, die nun ihrerseits die Künstler durch Vertrag mit dem inländischen Veranstalter in Österreich gastieren lässt. Die deutsche Agentur erzielt diesfalls gewerbliche Einkünfte aus dem Geschäft mit dem österreichischen Veranstalter, die mangels inländischer Betriebstätte nur in Deutschland, nicht aber in Österreich zu versteuern sind. Die gezahlten Vergütungen sind daher auch von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten.

Ist die Agentur hingegen in der Schweiz ansässig, schränkt Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des DBA-Schweiz (so genannter "Künstlerdurchgriff") das inländische Quellenbesteuerungsrecht an den an die Schweizer Agentur gezahlten Vergütungen nicht ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf zwei Aufsätze in der Steuer und Wirtschaftskartei International (SWI 1991 S. 251 und 315) hingewiesen, in denen die einschlägige Rechtslage erläutert worden ist.

15. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Werkvertrag, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Unterhaltungsdarbietung, Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen, Gastspielvergütung, Gewerbebetrieb, Steuerentlastung, Abzugssteuer, Quellensteuer, Quellenbesteuerung, Unterhaltungsdarbietungen, Gastspiel, Musiker, gewerbliche Tätigkeit

Verweise:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

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