EAS 218
Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden, nach der die deutsche Konzernwerbegesellschaft die bei ihr aufgelaufenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages der österreichischen Gesellschaft anlastet (Hinweis auf die diesbezüglichen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze in AÖF Nr. 79/1986, Z. 165 ff).
11. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Fremdverhaltenskonformität, Verrechnungspreisgrundsätze, Fremdüblichkeit, Fremdverhaltensgrundsatz, Konzerngesellschaft, verbundene Unternehmen |
Verweise: | AÖF Nr. 79/1986, Z 165 ff |