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Zum Begriff der spanischen "Staatsanleihen"

BMFC 177/70/1-IV/4/924.12.19921992

EAS 211

Als "Staatsanleihen" im Sinne von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden oder Verwaltungsbezirke. Unter diesen Voraussetzungen wäre daher auch eine von der communidad autonoma del pais vasco (autonomer Verwaltungsbezirk Baskenland) begebene Anleihe als Staatsanleihe zu werten.

4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 2 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967

Schlagworte:

Anleihe, Staatsanleihe

Stichworte