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Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern

BMFK 3020/15/1-IV/4/924.12.19921992

EAS 210

Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor.

Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden, ist beabsichtigt, diese Frage im Jänner 1993 aus Anlass der DBA-Revisionsverhandlungen mit der US-Steuerverwaltung zu erörtern. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Fragen wird der österreichische Zahler der Einkünfte den Nachweis über die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht werden:

Wird für Zwecke der Anwendung des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the place of residence for fiscal purposes of the taxpayer is Canada, in light of the agreement reached between Canada and Austria. Royalties are taxable in Canada", so kann eine derartige, offensichtlich auf die Bestimmungen des österreichisch-kanadischen DBA bezugnehmende Erklärung durchaus noch als DBA-konforme Ansässigkeitsbescheinigung angesehen werden.

4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Schlagworte:

Steuerabzug, Ansässigkeitsbestätigung, Ansässigkeitsnachweis, Abzugssteuer, Abzugsbesteuerung

Verweise:

AÖF Nr. 31/1986

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