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Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger

BMF04 0102/31-IV/4/925.11.19921992

EAS 189

 

Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen.

5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 103 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 10 Vermögensteuergesetz 1954, BGBl. Nr. 192/1954

Schlagworte:

Zuzug, Grenzgängereigenschaft, Wohnsitzwechsel

Stichworte