EAS 188
Artikel XIII Abs. 3 DBA-USA sieht im Ergebnis vor, dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht eintritt.
Die genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses zum DBA-USA, AÖF Nr. 61/1961, eine Stütze.
US-Stipendien unterliegen daher in solchen Fällen - sofern sie nicht in einer primären Einkunftsart Steuerpflicht auslösen - als wiederkehrender Bezug gemäß § 29 EStG der inländischen Besteuerung.
2. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 13 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Wohnsitzverlegung, Wohnsitzwechsel, Freistellung, Steuerfreistellung, Ansässigkeit, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Verlegung des Lebensmittelpunktes |
Verweise: | § 29 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |