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US-Stipendien bei Hauptwohnsitzverlegung

BMFF 1579/1/1-IV/4/922.11.19921992

EAS 188

 

Artikel XIII Abs. 3 DBA-USA sieht im Ergebnis vor, dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht eintritt.

Die genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses zum DBA-USA, AÖF Nr. 61/1961, eine Stütze.

US-Stipendien unterliegen daher in solchen Fällen - sofern sie nicht in einer primären Einkunftsart Steuerpflicht auslösen - als wiederkehrender Bezug gemäß § 29 EStG der inländischen Besteuerung.

2. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Wohnsitzverlegung, Wohnsitzwechsel, Freistellung, Steuerfreistellung, Ansässigkeit, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Verlegung des Lebensmittelpunktes

Verweise:

§ 29 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AÖF Nr. 61/1961

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