EAS 183
Zinsen, die ein in Österreich ansässiger Inhaber einer von einem indischen Schuldner ausgegebenen Anleihe bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel IX DBA-Indien von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung kann sich allerdings nur auf einen Zinsenertrag beziehen, den der indische Anleiheschuldner zu leisten hat. Wird dieser Ertrag durch Swaptransaktionen aus anderen Quellen aufgebessert, so ist die Steuerfreistellungsverpflichtung des österreichisch-indischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen darauf nicht anzuwenden.
24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 9 DBA IND (E), Doppelbesteuerungsabkommen Indien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 99/1965 |
Schlagworte: | Freistellung |