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Spanische Staatsanleihen

BMFE 139/22/1-IV/4/9217.11.19921992

EAS 193

 

Zinsen aus spanischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Spanien zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden.

17. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967

Schlagworte:

Anleihe

Stichworte