EAS 15
Werden die Nutzungsrechte an Softwareprodukten von einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft veräußert, unterliegt der dafür zu entrichtende Kaufpreis keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Ob ein nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang oder eine (abzugssteuerpflichtige) Nutzungsüberlassung - gegebenenfalls gegen Einmalzahlung - vorliegt, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im VwGH-Erk. vom 24. November 1987, Zl. 87/14/0001, ÖStZB 1988, aufgestellten Kriterien zu entscheiden sein.
Tritt bereits nach inländischem Steuerrecht keine Steuerpflicht ein, kann eine solche durch das für Lizenzgebühren (im Sinn des Abkommens) vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande nicht mehr begründet werden.
20. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 13 Abs. 2 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Lizenzgebühr, Quellensteuer, Quellenbesteuerung, Veräußerungserlös, Abzugssteuer, Abzugsbesteuerung, Steuerabzug |
Verweise: |