EAS 10
Stipendien, die aus finnischen öffentlichen Kassen an einen in Österreich ansässigen Schriftsteller gezahlt werden, sind in Österreich steuerpflichtig. Fließen sie im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit zu, zählen sie zu den steuerpflichtigen Einnahmen des schriftstellerischen Betriebes. Besteht kein Zusammenhang mit dem schriftstellerischen Betrieb, tritt Steuerpflicht als "wiederkehrender Bezug" gemäß § 29 EStG 1988 ein. Steuerbefreiungen, die in § 3 EStG 1988 für Einkünfte aus öffentlichen Mitteln vorgesehen sind, gelten nur für österreichische öffentliche Mittel und können daher keine Steuerbefreiung für Stipendien aus finnischen öffentlichen Kassen bewirken. Die inländische Steuerpflicht wird auch durch das österreichisch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben. Denn Artikel 16 des Abkommen, der Finnland das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen überlässt, gilt nur für Gehälter, Löhne und Ruhegehälter aus Dienstverhältnissen zu finnischen öffentlichen Einrichtungen sowie für Sozialversicherungspensionen.
20. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 16 DBA FIN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Finnland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 55/1964 |
Schlagworte: | Pension, Dienstverhältnis, öffentliche Bezüge |
Verweise: | § 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |