EAS 12
Ist eine österreichische Bank kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß § 93 Abs. 3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich ein. In diesem Zusammenhang ist aber auf den BMF-Erlass AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, zu achten. Darnach kann der Steuerabzug bei Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht.
Bei beschränkter Steuerpflicht tritt keine Abzugspflicht ein, wenn der beschränkt Steuerpflichtige die Kapitalerträge im Rahmen des § 98 Z. 5 EStG bezieht, da nach dieser Gesetzesbestimmung Zinsen der in § 93 Abs. 3 EStG genannten Art keiner Steuerpflicht unterliegen. Vorsorglich wird aber auf die sich aus AÖF Nr. 68/1989 ergebenden Erfordernisse hingewiesen.
Vorsorglich wird beigefügt, dass einer Unterlassung der Identitätsfeststellung mit dem Hinweis, dass weder in dem einen noch in dem anderen Fall eine österreichische Steuerpflicht eintreten könnte, nicht zugestimmt werden kann. Denn es muss nachprüfbar bleiben, ob es sich bei dem "österreichischen Zinsenempfänger" möglicherweise um eine inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmers handelt, die sich nicht auf das DBA-Spanien berufen kann (weil sie nach Artikel 1 DBA-Spanien keine "in einem Vertragstaat ansässige Person" ist) und bei der sonach eine Steuerpflicht der Zinsen eintreten würde.
14. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 1 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967 |
Schlagworte: | Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Anleihe, Kapitalerträge, Nachweis, Abzugssteuer, Abzugsbesteuerung, Inlandsbetriebstätte, Ansässigkeit |
Verweise: | § 93 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |