Normen
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
ZDG 1986 §2 Abs1;
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
ZDG 1986 §2 Abs1;
Spruch:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Oktober 1994, Zl. 94/11/0271, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 1. August 1994, betreffend Erklärung nach § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz, zurückgewiesen.
Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Beschwerdeführer, die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiterzuüberweisen, weil die Verletzung des durch § 2 Abs. 1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Leistung von Zivildienst vorliege.
Da im Gesetz die "Weiterüberweisung" einer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof nicht vorgesehen ist, mußte der Antrag zurückgewiesen werden.
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