Normen
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
Spruch:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Oktober 1993, Zl. 93/11/0106, war die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. April 1993 eingebrachte Beschwerde wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen worden. Nunmehr ("sohin") beantragt der Beschwerdeführer zur Entscheidung über die obige Beschwerde den Akt (im Rubrum: "die Rechtssache") an den Verfassungsgerichtshof abzutreten. Mangels gesetzlicher Grundlage war der vom Beschwerdeführer gestellte Antrag zurückzuweisen.
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