Spruch:
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, begründet nur dann eine erhebliche Rechtsfrage, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde (RIS-Justiz RS0042936, RS0042776, RS0042871 ua). Dies gilt auch dann, wenn eine andere Auslegung ebenfalls vertretbar wäre (RIS-Justiz RS0112106 [T3, T4]).
Im vorliegenden Fall hängt die Beurteilung, ob der Beklagte zur Zahlung der NoVA für einen von ihm erworbenen Ferrari im Wege eines „Exportgeschäfts" verpflichtet war, ausschließlich von der Würdigung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ab. Wenn das Berufungsgericht davon ausging, dass den Kläger die Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG bereits deshalb traf, weil das Fahrzeug in Österreich übergeben wurde und der Kläger aufgrund der Angabe des Beklagten, er wolle das Fahrzeug bei den Salzburger Festspielen verwenden, nicht davon ausgehen durfte, dass das Fahrzeug innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung ins Ausland ausgeführt werden würde (§ 7 Abs 1 Z 3 UStG), so ist darin keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken. Im Übrigen spricht auch der aktenkundige Vorschlag, zunächst deutsche Zollkennzeichen zu verwenden und anschließend in Österreich eine vorläufige Zulassung nach § 38 KFG zu erwirken, dafür, dass der Kläger zumindest damit rechnete, dass das Fahrzeug länger in Österreich verbleiben könnte. Damit ist aber der Umstand, dass der Kläger die Abführung der NoVA unterließ, schon nach seinen eigenen Angaben nicht auf eine Täuschung durch den Beklagten, sondern auf die Missachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften durch ihn selbst zurückzuführen.
Zusammenfassend bringt der Kläger damit keine Rechtsfragen der im § 502 Abs 1 ZPO geforderten Bedeutung zur Darstellung, sodass die Revision spruchgemäß zurückzuweisen war.
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