Spruch:
Die Akten werden dem Erstgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, den Sachbeschluss des Rekursgerichtes sowie den Revisionsrekurs des Antragsgegners samt Rechtsbelehrung über die Anfechtungs- bzw Äußerungsmöglichkeit allen übrigen Mietern des Hauses J***** durch Hausanschlag zuzustellen.
Nach Ablauf der Anfechtungs- bzw Äußerungsfrist sind die Akten mit allenfalls eingelangten Schriftsätzen wieder direkt dem Obersten Gerichtshof vorzulegen.
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Eine Entscheidung über die anteilige Belastung eines Mieters mit den Bewirtschaftungskosten des Hauses nach §§ 17, 37 Abs 1 Z 12 MRG berührt unmittelbar die Interessen auch jener Mieter des Hauses, die nicht als Antragsteller oder Antragsgegner eingeschritten sind (OGH 12. 6. 2001, 5 Ob 23/01w mwN). Um sie am Verfahren zu beteiligen, ist daher nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 2 und Z 4 MRG vorzugehen.
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