Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes betreffend die Einräumung eines Winterferienbesuchsrechtes des Vaters zu seinen drei minderjährigen Söhnen für die Zeit vom 26. 12. 1999, 9 Uhr, bis 30. 12. 1999, 18 Uhr, bestätigt. Weil die Zeit dieses eingeräumten elterlichen Besuchsrechtes zwischenzeitlich bereits verstrichen ist, mangelt es der hiegegen ankämpfenden Mutter an der Beschwer, weshalb ihr Rechtsmittel schon aus diesem Grunde zurückzuweisen ist (RIS-Justiz RS0006526). Eine meritorische Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über das Rechtsmittel der Mutter hätte nur noch theoretische Bedeutung (1 Ob 602/95). Dazu kommt, dass der gesondert gestellte Antrag der Mutter, das Besuchsrecht des Vaters insgesamt und sofort auszusetzen, zwischenzeitlich rechtskräftig abgewiesen worden ist (2 Ob 12/00d).
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