Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragstellers wird gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Da einfach ausgestattete Wohnungen in den 50er Jahren nach der sich insbesondere in en Förderungsrichtlinien manifestierenden Verkehrsauffassung dem zeitgemäßen Standard entsprachen, ist die Rechtsansicht des Rekursgerichtes nicht zu beanstanden, daß ein 1957 (bei Abschluß des Mietvertrages) nur mit einem Ölanstrich bis 2 m Höhe versehenes Bad einer Einordnung der Wohnung in die Ausstattungskategorie B nicht im Weg steht (vgl MietSlg 41.266; WoBl 1993, 58/44; 5 Ob 1050/92 = EWr I/16/17).
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