OGH 7Ob1661/92

OGH7Ob1661/9226.11.1992

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niedereiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Esref D*****, vertreten durch Dr.Erich Schwarz, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Remzi O*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Mayr und Dr.Johann Eder, Rechtsanwälte in Salzburg, wegen S 82.420,-- s.A. infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 30.Juni 1992, GZ 2 R 35/92-17, den

Beschluß

gefaßt:

 

Spruch:

Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Text

Begründung

Rechtliche Beurteilung

Die Entscheidung hängt nicht von der Lösung der aufgeworfenen Rechtsfrage ab. Nach dem eigenen Vorbringen des Beklagten gingen die Parteien erklärtermaßen bei Vertragsabschluß vom Erfordernis einer gewerbebehördlichen Bewilligung aus, um die der Kläger bemüht sein sollte. In vergleichbaren Fällen hat der Oberste Gerichtshof bei beiderseitiger Kenntnis vom Ausstehen der behördlichen Genehmigung "gemeinsam zugrundegelegtes Risiko" angenommen (MietSlg 23.077, 25.078; Rummel in Rummel2 Rz 5 zu § 901 S 1239f). Dies führte hier wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Vertragsaufhebung. Selbst wenn man auf die Kritik Rummels zur Rechtsprechung Bedacht nimmt, würde sich am Ergebnis nichts ändern. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung danach, was redliche Parteien für den nicht vorgesehenen Fall vereinbart hätten (vgl Rummel aaO Rz 6 S 1242), führte zum gleichen Ergebnis, und es müßte der Beklagte, der ja ohne behördliche Bewilligung das Geschäft nicht weiter betreiben durfte, auch das Risiko des Verlustes der Unterbestandsrechte tragen.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 510 Abs 3 ZPO abgesehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte