BVwG W262 2293559-1

BVwGW262 2293559-17.11.2024

AlVG §24
AlVG §25
VwGVG §29 Abs5

European Case Law Identifier: ECLI:AT:BVWG:2024:W262.2293559.1.00

 

Spruch:

 

W262 2293559-1/8E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 16.10.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

 

IM NAMEN DER REPUBLIK!

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Julia JERABEK als Vorsitzende sowie den fachkundigen Laienrichtern Christian KAUER und Mag. Armin KLAUSER als Beisitzer über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andreas KRAUTSCHNEIDER, gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX vom 11.04.2024, nach Beschwerdevorentscheidung vom 22.05.2024, GZ XXXX , betreffend Widerruf und Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes für den Zeitraum 05.02.2024 bis 29.02.2024 gemäß §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 1 AlVG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

 

A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt.

 

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

 

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 16.10.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte