AsylG 2005 §55 Abs1
BFA-VG §9
FPG §46
FPG §52
FPG §55
VwGVG §29 Abs5
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BVWG:2022:W124.2176675.2.00
Spruch:
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM XXXX MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von XXXX geb. XXXX StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX Verfahrenzahl: IFA XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX und XXXX gemäß§ 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBI. I. Nr 33/2013 idgF zu Recht erkannt:
A) Der Beschwerde gegen Spruchpunkt I. und II. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 54 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm §55 Abs. 1 Z 2 AsylG der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. Die in Spruchpunkt II. erlassene Rückkehrentscheidung wird behoben und festgestellt, dass die Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG für auf Dauer unzulässig erklärt wird.
In Erledigung der übrigen Beschwerde werden die Spruchpunkte III-VI ersatzlos behoben.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl I Nr. 1/1930 idgF, nicht zulässig.
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
