VfGH G182/2023

VfGHG182/202312.6.2023

Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Stichtagsregelung des MutterschutzG 1979 betreffend die Anrechnung von Karenzzeiten

Normen

B-VG Art140 Abs1 Z1litd, Art140 Abs1b
MutterschutzG 1979 §40 Abs29
VfGG §7 Abs2

European Case Law Identifier: ECLI:AT:VFGH:2023:G182.2023

 

Spruch:

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Begründung

Begründung

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B‑VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B‑VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015).

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B‑VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ausschließlich zu beurteilen, ob die angefochtene Bestimmung aus den im Antrag dargelegten Gründen verfassungswidrig ist (VfSlg 15.193/1998, 16.374/2001, 16.538/2002, 16.929/2003).

Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen in §40 Abs29 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz: Von dieser Stichtagsregelung seien ältere Arbeitnehmerinnen, die früher Kinder bekommen hätten, gegenüber jüngeren Arbeitnehmerinnen, die erst ab August 2019 Kinder bekommen hätten, benachteiligt. Dies sei eine Alters- und Geschlechterdiskriminierung.

Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl zB VfSlg 16.370/2001, 17.238/2004, 19.308/2011, 19.884/2014, 20.145/2017, 20.180/2017, 20.298/2018; VfGH 17.3.2022, G63/2022; konkret zu §40 Abs29 MSchG s. VfGH 27.2.2023, G318/2022) lässt das Vorbringen des Antrages die behauptete Verfassungswidrigkeit als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Demgemäß wurde beschlossen, von einer Behandlung des Antrages abzusehen (§19 Abs3 Z1 iVm §31 letzter Satz VfGG).

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte