Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz bei verspäteter Erklärungsvorlage, weil die Zustimmung des Landes zur Eigentumsübertragung keine aufschiebende Bedingung darstellt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 4 NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999 |
