Schiffahrt auf dem Bodensee

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1976

§ 0

Schiffahrt auf dem Bodensee

Kurztitel

Schiffahrt auf dem Bodensee

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 632/1975

Inkrafttretensdatum

01.01.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM BODENSEE

StF: BGBl. Nr. 632/1975

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens, dessen Art. 11 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 2 lit. a verfassungsändernd sind, samt Anlage zu Art. 9 und Art. 11 sowie samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974, die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden am 28. November 1975 gemäß Art. 25 des Übereinkommens hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 am 1. Jänner 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND

DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT,

in ihrem Bestreben, die Regelung der Schiffahrt auf dem Bodensee den geänderten Verhältnissen und dem Stand der Technik anzupassen und zu diesem Zweck den Vertrag vom 22. September 1867 zwischen den Bodensee-Uferstaaten betreffend eine internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee durch ein neues Übereinkommen und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu ersetzen,

sind wie folgt übereingekommen:

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