Artikel 6
Die konzessionellen Kredite sind zum Ankauf von Gütern und Dienstleistungen basierend auf Lieferverträgen zu verwenden, die österreichischen Lieferanten entweder im Zuge eines beschränkten Bieterverfahrens oder einer Direktvergabe nach Maßgabe der Umstände zugesprochen wurden. Lieferverträge können bis zu 50% an Gütern und Dienstleitungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20009277
Dokumentnummer
NOR40174785
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