Artikel 6
Die konzessionellen Darlehen sind für den Kauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Lieferverträgen zu verwenden, die an österreichische Lieferanten im Wege einer eingeschränkten Ausschreibung unter österreichischen Lieferanten vergeben werden. Lieferverträge können bis zu 50% an Gütern und Dienstleitungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20009277
Dokumentnummer
NOR40223685
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
