Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 2 Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (Bund – Länder)
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01.1.2009 bis 31.12.2023 (BGBl. I Nr. 4/2009)
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