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Artikel 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975
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15.11.1989 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
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Stichworte
BGBl. Nr. 99/1975
BGBl. Nr. 286/1971