vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße sowie teilweise Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 99/1975

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Stichworte