Anlage 4 Grundausbildungsverordnung-BKA

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2014

Anlage 4

Anlage 4: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des Bundesdenkmalamtes

I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation undVerwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer

Mindeststunden

Der Ressortbereich Bundeskanzleramt

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung–Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes

8

EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische Gesetze

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung–Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes–Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalschutzspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen

16

Gender Mainstreaming

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung–Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes

4

Denkmalpflege und österreichische Kunst- und Kulturgeschichte

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Grundkenntnisse der Denkmalpflege–Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte

50

Public Management

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management–Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.)

16

  

II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer

Mindeststunden

Der Ressortbereich Bundeskanzleramt

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung–Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes

8

EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische Gesetze

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung–Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes–Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen

16

Gender Mainstreaming

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung–Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes

4

Denkmalpflege und österreichische Kunst- und Kulturgeschichte

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Grundkenntnisse der Denkmalpflege–Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte

40

Public Management

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management–Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.)

16

  

III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5 bzw. v3 und v4

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.

3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer

Mindeststunden

Der Ressortbereich Bundeskanzleramt

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung–Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes

8

EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische Gesetze

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung–Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes–Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen

16

Gender Mainstreaming

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung–Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes

4

European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende Ausbildung

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie–Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing und der IT-Sicherheit

16-60

Denkmalpflege und österreichische Kunst- und Kulturgeschichte

Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Grundkenntnisse der Denkmalpflege–Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte

30

Kundenorientierung in der Verwaltung

Ziel auf Basis der Mindeststundenanzahl

  1. –Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und deren Anwendungen im beruflichen Alltag

8

  

IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen h1, h2 und h3

Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Sonstige für den Ausbildungsbereich spezifische Fächer entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 Punkt V. der Grundausbildungsverordnung.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 123/2014

Schlagworte

Verwendungsgruppe, Kunstgeschichte, Kostenrechnung

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2017

Gesetzesnummer

20006410

Dokumentnummer

NOR40162560

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