Anlage 10 Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2005

Anlage 10

Ausbildungsvorschriften

für den Lehrberuf Wäschewarenerzeuger

Berufsbild

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Grundkenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe und des Zubehörs sowie deren Verwendungsmöglichkeiten

Grundkenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe und des Zubehörs sowie deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, des Zubehörs und des modischen Aufputzes sowie deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten

Maschinnähen

Maschinnähen, Handhaben von Spezialnähmaschinen

Maschinnähen, Handhaben von Spezialmaschinen wie zB Bügel- und Zuschneideanlagen

Handnähen und Heften

Verschiedene Handnäharbeiten

Zierstiche und Handnähen bei schwierigen Materialien

Einfaches Steppen und Säumen

Steppen und Säumen, Rund- und Schrägsäumen

Steppen und Säumen, Blindstiche nähen, Einfassen, Rollieren, Hohlsäumen und Passepoilieren

Annähen von Knöpfen, Druckknöpfen und Hafteln

Maschinknopflöcher nähen

Anfertigen von Handknopflöchern

Anfertigen einfacher Verschlüsse

Anfertigen von Verschlüssen wie auch verdeckter Verschlüsse

Einnähen von Verschlüssen sowie von Reißverschlüssen

Nähen von Kleinteilen

Nähen von Kleinteilen und Teilstücken

Nähen von Teil- und Fertigstücken

Anfertigen von einfachen Kleinteilen

Anfertigen von Taschen und Ärmeln

Anfertigen von Krägen, insbesondere Blusen- und Herrenhemdkrägen

-

Kenntnis von Kragenauf- und Ärmeleinnähen

Kragenauf- und Ärmeleinnähen

Vorbügeln und Zwischenbügeln von Nähten

Bügeln von Teilstücken

Bügeln von fertigen Stücken

-

Vornnähen und Fixieren von Einlage- und Aufputzmaterial

Verarbeiten von Einlage- und Aufputzmaterial

Versäubern

Kenntnis des Adjustierens

Adjustieren

Grundkenntnisse des Zuschneidens

Fasonieren von Teilen und Schneiden von Kleinteilen

Einfaches Zuschneiden

Grundkenntnisse der Größenmaße

Kenntnis der Größenmaße und des Maßnehmens

Bestimmen der Größe und Maße sowie Maßnehmen

-

Kontrolle von Teilstücken

Kontrolle von Fertigstücken

-

Kenntnis des Auflegens der Stoffe und des Auslegens von Schnitten

Auflegen der Stoffe und Auslegen der Schnitte, Markierarbeiten

-

-

Kenntnis über das Anfertigen von Schnitten

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen der Textilkennzeichnung und Textilpflegekennzeichnung

Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.

Verhältniszahlen

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)