Anlage 10
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Wäschewarenerzeuger |
Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
Grundkenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe und des Zubehörs sowie deren Verwendungsmöglichkeiten | Grundkenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe und des Zubehörs sowie deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, des Zubehörs und des modischen Aufputzes sowie deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten |
Maschinnähen | Maschinnähen, Handhaben von Spezialnähmaschinen | Maschinnähen, Handhaben von Spezialmaschinen wie zB Bügel- und Zuschneideanlagen |
Handnähen und Heften | Verschiedene Handnäharbeiten | Zierstiche und Handnähen bei schwierigen Materialien |
Einfaches Steppen und Säumen | Steppen und Säumen, Rund- und Schrägsäumen | Steppen und Säumen, Blindstiche nähen, Einfassen, Rollieren, Hohlsäumen und Passepoilieren |
Annähen von Knöpfen, Druckknöpfen und Hafteln | Maschinknopflöcher nähen | Anfertigen von Handknopflöchern |
Anfertigen einfacher Verschlüsse | Anfertigen von Verschlüssen wie auch verdeckter Verschlüsse | Einnähen von Verschlüssen sowie von Reißverschlüssen |
Nähen von Kleinteilen | Nähen von Kleinteilen und Teilstücken | Nähen von Teil- und Fertigstücken |
Anfertigen von einfachen Kleinteilen | Anfertigen von Taschen und Ärmeln | Anfertigen von Krägen, insbesondere Blusen- und Herrenhemdkrägen |
- | Kenntnis von Kragenauf- und Ärmeleinnähen | Kragenauf- und Ärmeleinnähen |
Vorbügeln und Zwischenbügeln von Nähten | Bügeln von Teilstücken | Bügeln von fertigen Stücken |
- | Vornnähen und Fixieren von Einlage- und Aufputzmaterial | Verarbeiten von Einlage- und Aufputzmaterial |
Versäubern | Kenntnis des Adjustierens | Adjustieren |
Grundkenntnisse des Zuschneidens | Fasonieren von Teilen und Schneiden von Kleinteilen | Einfaches Zuschneiden |
Grundkenntnisse der Größenmaße | Kenntnis der Größenmaße und des Maßnehmens | Bestimmen der Größe und Maße sowie Maßnehmen |
- | Kontrolle von Teilstücken | Kontrolle von Fertigstücken |
- | Kenntnis des Auflegens der Stoffe und des Auslegens von Schnitten | Auflegen der Stoffe und Auslegen der Schnitte, Markierarbeiten |
- | - | Kenntnis über das Anfertigen von Schnitten |
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen der Textilkennzeichnung und Textilpflegekennzeichnung | ||
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | ||
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)
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