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Anhang IX BVergGVS 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Anhang IX

Merkmale für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

  1. a) Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Dies gilt auch für die Bekanntmachung einer Vorinformation, die über ein Beschafferprofil veröffentlicht wird, sowie für die Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung eines Beschafferprofils angekündigt wird.
  1. b) Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2. Veröffentlichung zusätzlicher Informationen

3. Muster und Verfahren bei der elektronischen Übermittlung der Bekanntmachungen

Schlagworte

Telefonnummer

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20007693

Dokumentnummer

NOR40136511

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