Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Niederlande)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

§ 0

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Niederlande)

Kurztitel

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Niederlande)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 133/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 118/2018

Typ

Vertrag - Niederlande

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Unterzeichnungsdatum

01.06.2004

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE FÜR ARUBA UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ÜBER DIE AUTOMATISCHE AUSKUNFTSERTEILUNG IM ZUSAMMENHANG MIT ZINSERTRÄGEN

StF: BGBl. III Nr. 133/2005 (NR: GP XXII RV 808 AB 898 S. 109. BR: AB 7265 S. 722.)

Änderung

BGBl. III Nr. 118/2018

Sprachen

Deutsch, Englisch, Niederländisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 15. Juni 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 17. Juli 2005 in Kraft.

Ebenfalls gemäß Art. 12 gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Art. 17 Abs. 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.

Präambel/Promulgationsklausel

In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einem der Vertragsstaaten an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in dem anderen Vertragsstaat handelt, gemäß den Rechtsvorschriften des letzteren Vertragsstaats und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung des Königreichs der Niederlande – für Aruba – und die Republik Österreich wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20004244

Dokumentnummer

NOR30004628

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