133. Abkommen - in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande - für Aruba
Der Nationalrat hat den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[niederländischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 15. Juni 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 17. Juli 2005 in Kraft.
Ebenfalls gemäß Art. 12 gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Art. 17 Abs. 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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