§ 9 AEG

Alte FassungIn Kraft seit 05.8.1995

§ 9

(1) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft *1).

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diese Verordnungen sind frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft zu setzen.

(3) § 1 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgsetzes (Anm.: richtig: Bundesgesetzes) BGBl. Nr. 516/1995 tritt mit 1. August 1995 in Kraft.

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*1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.