§ 9 AEG

Alte FassungIn Kraft seit 21.5.1999

§ 9.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft *).

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diese Verordnungen sind frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft zu setzen.

(3) § 1 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgsetzes(Anm.: richtig: Bundesgesetzes) BGBl. Nr. 516/1995 tritt mit 1. August 1995 in Kraft.

(4) § 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

(5) Die §§ 6a und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 83/1999 treten mit 1. Juli 1999 in Kraft.

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*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.