Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 7
Mitwirkung der Bundespolizei
Die Organe der Bundespolizei haben zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden einzuschreiten durch
- a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;
- b) Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.
03.12.2014
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