2. Unterabschnitt
Erreichen eines höheren Monatsentgelts
Möglichkeiten
§ 77
Vertragsbedienstete erreichen ein höheres Monatsentgelt durch:
- 1. Vorrückung (§§ 78 und 79),
- 2. Überstellung in eine höhere Entlohungsgruppe (§ 80),
- 3. Zeitvorrückung im Entlohnungsschema I (§ 81),
- 4. Beförderung (§ 82),
- 5. Erhöhung der Bezüge (§ 83).
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