§ 5
Verleihung der Befugnis
(1) Über einen Antrag auf Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.
(2) Die Behörde hat eine Ausfertigung des Verleihungsbescheides dem Tiroler Bergsportführerverband zu übersenden.
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