§ 5 TBSFG

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.1998

§ 5

Verleihung der Befugnis

(1) Über einen Antrag auf Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.

(2) Die Behörde hat eine Ausfertigung des Verleihungsbescheides dem Tiroler Bergsportführerverband zu übersenden.

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