§ 5 TBSFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 5

Verleihung der Befugnis

(1) Über einen Antrag auf Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.

(2) Eine Ausfertigung der Entscheidung über die Verleihung der Befugnis ist dem Tiroler Bergsportführerverband zu übersenden.

03.01.2014

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