§ 5 LBedG 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2001

§ 5
Verwendung von Begriffen

Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden.

10.12.2015

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