Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie die Hinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus den Textanmerkungen ersichtlich.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft
§ 504
§ 504. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 63) - 1.1.1962.