§ 4 Studienordnung Informatik

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1992

Zweite Diplomprüfung

§ 4

§ 4. Die zweite Diplomprüfung umfaßt folgende Fachgebiete:

(1) Pflichtfachgebiete:

  1. 1. Mathematik und Theoretische Informatik;
  2. 2. Praktische Informatik;
  3. 3. Technische Informatik;
  4. 4. Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge.

(2) Wahlfächer zur Vertiefung oder Ergänzung der Pflichtfächer nach Wahl des Studierenden aus den im Studienplan festgelegten Wahlfächerkatalogen (gebundene Wahlfächer).

(3) Wahlfächer, die der Studierende aus dem Angebot an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen frei wählen kann.

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