§ 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in der Arbeitsmarktverwaltung, im Versorgungs- und Behindertenwesen und in der Arbeitsinspektion

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1980

§ 3.

(1) Ausbildungslehrgänge werden für nachstehende Gegenstände eingerichtet:

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1. a) Grundzüge der Österreichi-

schen Verfassung und

der Behördenorganisation

b) Grundzüge des Dienst- und

Besoldungsrechtes (ein-

schließlich des Personal- für alle Verwendungen

vertretungsrechtes) der

Bundesbediensteten

c) Grundzüge der Haushalts-

vorschriften des Bundes

2. Gesprächstechnik und service-

orientiertes Verhalten

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3. Aufgaben und Methoden im

Arbeitsmarktservice (ein-

schließlich Anwendung der

EDV) und Grundzüge der

Arbeitsmarktpolitik für den Dienst in der Arbeits-

marktverwaltung

4. Leistungsrecht der Arbeits-

marktverwaltung und Grund-

züge des Verfahrensrechtes

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5. Kriegsopferversorgung und

Grundzüge der Heeresver-

sorgung

6. Invalideneinstellung für den Dienst im Versorgungs-

7. Grundzüge der sonstigen und Behindertenwesen

Aufgaben und des Verfah-

rensrechtes im Bereich des

Versorgungs- und Behinder-

tenwesen

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8. Aufgaben, Organisation und

Verfahren der Arbeitsin-

spektion

9. Technischer und arbeits- für den Dienst in der Arbeits-

hygienischer Arbeitnehmer- inspektion

schutz

10. Verwendungsschutz

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(2) Die Ausbildungslehrgänge sind zentral beim Bundesministerium für soziale Verwaltung einzurichten; aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kann die Durchführung eines Ausbildungslehrganges ganz oder teilweise einer Dienstbehörde des Ressorts übertragen werden.

(3) Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge hat in zwei oder mehreren Teilen zu erfolgen, wobei der letzte Teil in Form eines Wiederholungslehrganges zu führen ist.

(4) Hat ein Bediensteter mehr als ein Drittel des für ihn vorgesehenen Ausbildungslehrganges versäumt, ist die Zuweisung (Zulassung) zu widerrufen.

Schlagworte

Ausbildungsgegenstände

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025

Gesetzesnummer

10008439

Dokumentnummer

NOR12099031

alte Dokumentnummer

N61979113820

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