§ 38
Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
Die Anbringung von Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.
09.12.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 38
Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
Die Anbringung von Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.
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