§ 32h ASVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2010

Vertragspartner-Analyse

§ 32h.

Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) zu ermöglichen.