§ 32h ASVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 32a bis § 32g wurden gemäß Art. 48 Teil 1 Z 2,BGBl. I Nr. 35/2012, aufgehoben. Die Unterabschnittsüberschriften wurden daher hierher übernommen.

6. UNTERABSCHNITT

Controlling in der Sozialversicherung Vertragspartner-Analyse

§ 32h.

Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) zu ermöglichen.